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Ihr Kind hat eine Teilleistungsschwäche: Was bedeutet das und was kann man tun?

4. Januar 2012 | Von Lenileni

Was ist eine Teilleistungsschwäche? Jeder kennt es, allerdings unter diversen anderen Begriffen. häufig werden Teilleistungsschwächen zuerst von Schulen benannt und die Eltern betroffener Kinder an Psychotherapeuten oder Schulpsychologen verwiesen.

Es gibt Möglichkeiten kinder mit einer Teilleistungsschwäche zu fördern. ND Struplerf©Flickr

Teilleistungsschwäche- ein Wort, welches zunächst nichts darüber verrät, was wirklich gemeint ist. Eher bekannt ist: die Lese-Rechtschreibschwäche, die Rechenschwäche (Dyskalkulie) oder auch die isolierte Leseschwäche. Es gibt viele Kinder, die mehr oder minder stark darunter leiden, bei vielen wird sie übersehen. Nicht selten landen diese Kinder in Förderschulen, obwohl dies gar nicht nötig wäre. Es gibt heute schon ausgesprochen gute Lerntherapien, die das verhindern und die Teilleistungsschwäche mindern oder gar beheben.

Betroffene Eltern sind oft verzweifelt. Bevor eine Diagnose hierzu feststeht, fällt auf, dass das Kind trotz vielerlei Übungen irgendwie keine Fortschritte macht. Selbst schulische Förderung scheint dieses Problem nicht zu beheben. Manchmal verstärkt es sich sogar, je mehr Übungen die Kinder absolvieren müssen. Hier ist ursächlich die “Erwatung” der Kinder zu sehen, dass “sie es ja doch nicht können”. Schulangst und Schulfrust werden zum ständigen Begleieter dieser Kinder. Dabei ist dieses Defizit im Lernvermögen relativ einfach zu erkennen. Es fällt auf, dass das Kind in anderen Fächern relativ leistungsstark oder leistungsnormal ist. Lehrer beschreiben jene Kinder oft als sehr aufgeschlossen und mit einer guten Auffassungsgabe. Zuhause empfindet man diese Kinder ähnlich. Nur mit dem Lesen wills einfach nicht klappen? Oder mit dem Rechnen? Schreibt das Kind merkwürdige Wörter, obwohl es sie doch im Grunde richtig spricht? Oder ist es vielleicht auch eine Kombination von alle dem?

Förderung von Kindern mit Teilleistungsschwäche: Das vorab

  • Ein Antrag auf Lerntherapie (beim Jugendamt nachfragen)
  • Die Diagnostik zur Teilleistungsschwäche
  • Die Zuarbeit der Schule
  • Die Ablehnung der Therapie durch die Krankenkasse

 

Förderung von Kindern mit Teilleistungsschwäche: Das sollten sie wissen!

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Gehen Sie zum Hausarzt

Bitte zögern Sie nicht. Stellen Sie Ihr Kind einem Hausarzt vor und bitten Sie um eine Überweisung zur Leistungsdiagnostik. In vielen Städten gibt es Kinderpsychologen, oder Tagesklinken, die eine solche Diagnostik vornehmen können. Oftmals haben Sie allerdings lange Wartezeiten zu akzeptieren. Einige gemeinnützige Trägerverbände, wie z.B. die Caritas beschäftigen auch Psychologen und manchmal bieten diese die geeignete Leistungsdiagnostik an. Fragen Sie einfach nach.

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Die Diagnose steht fest

Steht die Diagnose fest, dann wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Jugendamt ( im Bereich allgemeiner Sozialdienst). Im SGB VIII (besser bekannt unter dem Namen “Kinder- und Jugendhilfegesetz”) gibt es einen § 35a. Dieser reguliert den Leistungsanspruch bei einer vorliegenden, diagnostizierten Teilleistungsschwäche. Bitte erschrecken Sie nicht, wenn Sie dort etwas von einer “seelischen Behinderung” lesen. Sie haben natürlich kein “behindertes” Kind. Doch es ist von einem seelischen Dauerschaden auszugehen, wenn die Teilleistungsschwäche nicht behoben wird. Nichts anderes ist damit gemeint, wenn Sie dort lesen, das ein Kind ” …..von seelischer Behinderung…..bedroht” ist. Ihr zuständiger Sozialarbeiter wird Ihnen einen Antrag aushändigen, welchen Sie und auch die Schule sorgfältig ausfüllen müssen. Anschließend stellen Sie bitte einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Dies ist zwar für “Außenstehende” etwas absurd, aber notwendig. Jugendhilfeleistungen sind immer nachrangig und nur dann zu bewilligen, wenn kein anderer Kostenträger dieses tut. Nun, Ihre Krankenkasse wird dies nicht tun. Bitte bestehen Sie auf eine schriftliche Ablehnung. Haben Sie nun alles zusammen?
  • Ihren Antrag und die Zuarbeit der Schule?
  • die schriftliche Diagnose eines Psychologen?
  • die Ablehnung Ihrer Krankenkasse?

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, bringen Sie diese ins Jugendamt. In aller Regel prüft nun noch einmal das örtliche Gesundheitsamt die Anspruchsvoraussetzungen für eine Therapie. Bitte werden Sie nicht ungeduldig, wenn dies eine Weile dauert. Die Prüfung ist sehr vielschichtig. Wird der Bedarf anerkannt, wird Ihnen der Jugendamtsmitarbeiter entsprechende Lertherapeuten benennen.

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Die Therapie

Die dann beginnende Lerntherapie dauert in der Regel ein Jahr bei 1- 2 Stunden Therapiesitzungen in der Woche. Das kann je nach Angebot variieren. Sie werden schnell Fortschritte bemerken, Ihr Kind wird bald freudig auf die Therapiestunde warten. Die Erfolgserlebnisse werden Ihr Kind motivieren. Lernen kann so einfach sein! Doch auch dort, wo es nicht so starke Fortschritte gibt, sollten sich die Eltern trösten. Sie haben alles getan, um die Leistungsschwäche zu beheben. Wie weit das möglich ist, ist halt von Kind zu Kind sehr unterschiedlich. Doch auch kleine Erfolge sind eben auch Erfolge. Dafür allein lohnt es sich. Ist Ihr Kind schon selbstständig genug, so kann es zu den Therapiestunden  auch durchaus allein gehen. Sie müssen es nicht begleiten, sollten Konkretes auf jeden Fall aber mit dem Therapeuten besprechen. Ihr Lerntherapeut wird sich mit Ihnen auch auf die notwendigen häuslichen Übungen verständigen und sich ggf. mit der Schule in Verbindung setzen. Nur Mut, liebe Eltern: Ihrem Kind kann geholfen werden und es kostet Sie keinen Pfennig.

Schwierigkeitsgrad:  



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Keine Kommentare

  1. Hallo.

    Das ist grundsätzlich ein netter Beitrag. Die Realität, so wie ich Sie erlebe, ist leider ernüchternd. Ich bin mit meinen Söhnen (4/11) alleine, er Größe hat eine diagnostizierte Teilleistungsschwäche. Nach langer Testphase verschiedenster Nachhilfe”Institute” habe ich für Ihn den passenden Platz gefunden und erste Erfolge stellen sich ein. Auf den Kosten (mtl. 112 €) bleibe ich allerdings sitzen. Nix mit Kostenübernahme. Die Krankenkasse sieht es nicht als Therapie, das Jugendamt hat entschieden das er nicht unter § 35a fällt und das Bildungs-u. Teilhabepaket übernimmt keine Therapiekosten. Für jeden weiteren Tip bin ich dankbar.

  2. Guten Abend- ist jetzt schwer zu sagen. Wo genau liegt die Teilleistungsschwäche? Lesen, Rechnen, Schreiben- oder Kombi? Mit welcher Begründung hat das Jugendamt abgelehnt? Schreib mir das mal bitte, denn wenn die Diagnose feststeht, muss die Behörde leisten- Jugendamt bzw. Sozialamt. Ich müsste mehr wissen! LG
    LeniLeni

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